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   VGH Hessen, 25.06.2014 - 7 A 1563/13.Z   

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https://dejure.org/2014,53680
VGH Hessen, 25.06.2014 - 7 A 1563/13.Z (https://dejure.org/2014,53680)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.06.2014 - 7 A 1563/13.Z (https://dejure.org/2014,53680)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 7 A 1563/13.Z (https://dejure.org/2014,53680)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 01.08.2011 - 8 ZB 11.345

    Darlegungsanforderungen bezüglich des Interesses an Durchführung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 7 A 1563/13
    Diese Entscheidungserheblichkeit muss, sofern dazu Veranlassung besteht, mit der Berufungszulassungsantragsbegründung dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.08.1993 - 9 B 512.93 - BayVBl. 1994, 670; s. auch Bay. VGH, Beschluss vom 01.08.2011 - 8 ZB 11.345 - juris m. w. N.).

    Die Umstände, aus denen sich ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ergeben soll, sind mit der Berufungszulassungsantragsbegründung innerhalb der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.1995 - 8 B 43.95 - NVwZ-RR 1996, 122; Bay. VGH, Beschluss vom 01.08.2011, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 7 A 1563/13
    Eröffnet das Prozessrecht mehrere Instanzen, so verbietet die Garantie effektiven Rechtsschutzes, den Zugang zu ihnen in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - juris).
  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 7 A 1563/13
    Diese Entscheidungserheblichkeit muss, sofern dazu Veranlassung besteht, mit der Berufungszulassungsantragsbegründung dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.08.1993 - 9 B 512.93 - BayVBl. 1994, 670; s. auch Bay. VGH, Beschluss vom 01.08.2011 - 8 ZB 11.345 - juris m. w. N.).
  • BVerwG, 21.08.1995 - 8 B 43.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach Erledigung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 7 A 1563/13
    Die Umstände, aus denen sich ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ergeben soll, sind mit der Berufungszulassungsantragsbegründung innerhalb der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.1995 - 8 B 43.95 - NVwZ-RR 1996, 122; Bay. VGH, Beschluss vom 01.08.2011, a. a. O., m. w. N.).
  • VG Gießen, 22.05.2013 - 7 K 2911/12

    Verlängerung der Vollzeitschulpflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2014 - 7 A 1563/13
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22. Mai 2013 - 7 K 2911/12.GI - wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigterklärung

    Weder die Anheimgabe, eine Erledigungserklärung abzugeben, noch das durch den Wegfall der Beschwer bzw. des Rechtsschutzbedürfnisses gerechtfertigte Erfordernis eines besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei der Überprüfung erledigten Verwaltungshandelns stellt einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) dar (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 = juris Rn. 30 ff.; HessVGH, B.v. 25.6.2014 - 7 A 1563/13.Z - juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 07.11.2017 - 2 A 433/16

    Rechtsschutzbedürfnis für gerichtliches Vorgehen gegen frühere Ablehnung der

    Nach dem für die gesetzliche Regelung des Berufungszulassungsverfahrens maßgebenden Grundgedanken soll ein Berufungsverfahren nur eröffnet werden, wenn die mit dem jeweiligen Zulassungsgrund gerügte Rechtsauffassung, Tatsachenfeststellung oder Verfahrensführung des Verwaltungsgerichts für die Entscheidung in der Hauptsache (noch) erheblich ist.(Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 25.6.2014 - 7 A 1563/13.Z - sowie VGH München, Beschluss vom 1.8.2011 - 8 ZB 11.345 -, jeweils bei juris).
  • VGH Hessen, 24.02.2016 - 1 A 929/14

    Dienstliche Beurteilung

    Grundsätzlich sind die Umstände, die das berechtigte Interesse begründen sollen, im Berufungszulassungsverfahren innerhalb der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen (Hess. VGH, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 7 A 1563/13.Z -, juris Rdnr. 4).
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